KANZLEI:

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Öffentliches Baurecht ist die Gesamtheit der Regelungen des öffentlichen Rechts, die sich auf die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen.

Sachverhaltsbeispiele:

Privates Baurecht ist die Gesamtheit der Regelungen des privaten Rechts (z.B. BGB, VOB), die sich auf das Verhältnis zwischen Bauherren und Bauunternehmern beziehen. Dabei spielen das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht eine entscheidende Rolle.

Sachverhaltsbeispiele:

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