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Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, der Staatsverwaltung, und als solches ein Teilgebiet des öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, aber auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.


Sachverhaltsbeispiele:

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